Vom Arbeitsgericht

Geplatzter Vergleich kann teuer werden

Rodinger Lebensmittelhändler stellt Lohnzahlung ein und kündigt seinem Umschüler


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Rechtsanwalt Christoph Treml hat am Donnerstag eine denkbar unglückliche Aufgabe. "Kein Vergleich", hatte ihm sein Mandant, eine beklagte Firma im Lebensmittelhandel, mit auf den Weg gegeben. Es ging um eine Kündigungsschutzklage, die eigentlich bereits mit einem Vergleich vom Tisch gefegt worden war. Blöd bloß, dass sich die Parteien dann doch nicht darauf einigen konnten. Also: Alles auf Anfang.

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