Notfallsanitäter
Fortschritt zur Patientenversorgung im Landkreis Cham
2. März 2021, 12:58 Uhr aktualisiert am 2. März 2021, 18:42 Uhr
Der 28. Januar ist für den Rettungsdienst ein historischer Tag. Nach jahrelangen Anstrengungen des Bayerischen und Deutschen Roten Kreuzes ist ein Durchbruch in der Schaffung von mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter gelungen. Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages hat einen Änderungsantrag des Notfallsanitätergesetzes ins Plenum des Deutschen Bundestages eingebracht, der die notwendige Rechtssicherheit herstellt. Dieser Änderungsantrag ist am 12. Februar noch formell vom Bundesrat beschlossen worden und tritt dann, nach Zeichnung der Bundesregierung und des Bundespräsidenten, als Gesetz in Kraft. Diese Gesetzesänderung ist auf Initiative des Bundesrates (Bayern und Rheinland-Pfalz) zustande gekommen.
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