Vor dem Amtsgericht
Endstation Knast
7. Juli 2020, 14:17 Uhr aktualisiert am 7. Juli 2020, 19:24 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Fünf Verurteilungen wegen Diebstahls in drei Jahren, die neuerliche Tat während einer laufenden Bewährungszeit und nur sieben Monate nach dem letzten Urteil begangen - da muss selbst die wohlmeinendste Richterin eine Angeklagte ins Gefängnis schicken. Und, da spielt es dann auch keine Rolle mehr, dass es gerade um Waren im Wert von 36 Euro ging und das Schicksal der Frau auf der Anklagebank in den 46 Jahren ihres bisherigen Lebens mehrmals recht übel mitgespielt hatte.
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