Arbeitsgericht Cham

Eine Krankschreibung unter merkwürdigen Umständen

Erst eine psychische Erkrankung, dann einen gesplitterten Daumen: Eine Pflegeeinrichtung zweifelt die Arbeitswilligkeit ihrer ehemaligen Mitarbeiterin an.


Das Arbeitsgericht hat sich zum wiederholten Mal mit dem Fall einer ehemaligen Angestellten einer Pflegeeinrichtung beschäftigt.

Das Arbeitsgericht hat sich zum wiederholten Mal mit dem Fall einer ehemaligen Angestellten einer Pflegeeinrichtung beschäftigt.

Auf Klage folgt Gegenklage. So sieht keine schnelle Einigung aus. Am Freitag hat sich das Arbeitsgericht mit dem Fall einer ehemaligen Angestellten einer Pflegeeinrichtung beschäftigen müssen. Zum wiederholten - und sicher nicht letzten - Mal.

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