Amtsgericht Cham

Ein Zeuge macht noch keinen Schuldspruch


Das Amtsgericht Cham hat einen 35-Jährigen vom Vorwurf des unerlaubten Drogenbesitzes freigesprochen.

Das Amtsgericht Cham hat einen 35-Jährigen vom Vorwurf des unerlaubten Drogenbesitzes freigesprochen.

Eine Schwalbe macht bekanntlich noch keinen Sommer und ein Belastungszeuge noch keinen Schuldspruch. Das hat sich am Dienstag vor dem Chamer Amtsgericht im Verfahren gegen einen 35-Jährigen, dem unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln zur Last gelegt wurde, geradezu schulmäßig bestätigt. Obwohl der Kronzeuge durchaus glaubwürdig wirkte, reichte es letztlich nicht zu einer Verurteilung.

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