Cham

Ehemaliger Volksfestverein-Kassier bekommt zwei Jahre Bewährung


Vor dem Amtsgericht Cham muss sich heute der ehemalige Kassier des Volksfestvereins Cham verantworten.

Vor dem Amtsgericht Cham muss sich heute der ehemalige Kassier des Volksfestvereins Cham verantworten.

Von dj/wf

Für Untreue in 189 Fällen wurde der ehemalige Kassier des Chamer Volksfestvereins zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss er 250 Arbeitsstunden leisten.

Der ehemalige Kassier hat knapp 350.000 Euro vom Konto des Vereins ausgegeben und verspielt. Wegen seiner Spielsucht hat er auch privat fast alles verloren, seine Schulden liegen mindestens im hohen sechsstelligen Berreich, sein Haus wird vermutlich versteigert.

Doch auch die Vereinsverantwortlichen mussten für sie unangenehme Fragen beantworten. Jahrelang hatten sie dem Kassier vertraut und sich nie einen Kontoauszug angeschaut.

Den vollständigen Artikel lesen Sie auf idowa+ oder in Ihrer Tageszeitung vom 17. Mai 2017.

Der Prozess im Überblick

12.20 Uhr: Das Urteil ist gefallen: Der Richter entschied auf zwei Jahre zur Bewährung.

11.50 Uhr: Die Verteidigerin fordert eine milde Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Angeklagte bat in seinem Schlusswort den Verein um Verzeihung. Zuvor hatte er gesagt, er sei komplett runiert. Er habe Schulden im hohen sechsstelligen Bereich, sein Haus wird vermutlich versteigert.

11.30 Uhr: Die Staatsanwältin fordert zwei Jahre auf Bewährung.

11.20 Uhr: Die Staatsanwältin hält ihr Schlussplädoyer.

11.15 Uhr: Als Zeugen wurden auch ein psychologischer Gutachter und eine Kripo-Beamtin gehört. Der Gutachter spricht von einer "leichten pathologischen Glückspielsucht". Er bescheinigt aber keine verminderte Steuerungsfähigkeit.

11 Uhr: Der Vereinsvorsitzende und zwei Kassenprüfer haben ihre Zeugenaussagen gemacht. Ihr Vertrauen sei missbraucht worden, gaben alle drei zu Protokoll.

10 Uhr: Der Angeklagte gesteht alles: Knapp 350.000 Euro habe er ab 2011 von dem Vereinskonto abgehoben und alles verspielt. Das Ganze sei nie aufgefallen, weil er volles Vertrauen genossen habe.

9.08 Uhr: Die Anwältin des Angeklagten kündigt ein Geständnis ihres Mandanten an und bittet um ein Rechtsgespräch (eine Besprechung der beteligten Parteien mit dem Richter).

Kurz vor 9 Uhr: Im Gerichtssaal sind zusätzliche Stühle aufgestellt, der Saal füllt sich langsam. Wenige Minuten vor 9 Uhr betritt der Angeklagte, im Anzug ohne Krawatte, mit seiner Anwältin den Saal.