Sicht der Chamer Doktoren

Braucht es die 3G-Regel in der Arztpraxis?


"Bitte mit Maske." Das aktuelle Infektionsschutzgesetz schreibt für das Betreten einer Arztpraxis eine Maskenpflicht vor.

"Bitte mit Maske." Das aktuelle Infektionsschutzgesetz schreibt für das Betreten einer Arztpraxis eine Maskenpflicht vor.

Reicht eine Maske für den Eintritt zu einer Arztpraxis? Ja, betont der Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung. Nein, sagen einige Ärzte in der Region. "Zu mir kommen Patienten mit schwersten Vorerkrankungen. Wenn sich da jemand im Wartezimmer mit dem Corona-Virus ansteckt, geht es für ihn um Leben und Tod", warnt hingegen ein Arzt aus dem Landkreis Cham, der lieber anonym bleiben möchte. Er pocht daher darauf, dass sich in seiner Praxis nur Patienten aufhalten, die geimpft oder getestet sind. "Außer natürlich bei Notfällen", schränkt der Mediziner ein, für die sei der uneingeschränkte Zugang jederzeit möglich.

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