Amtsgericht Cham

Bewährung für verschmähten Liebhaber


Versuchte Nötigung: Ein 43-Jähriger kam vor Gericht noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon.

Versuchte Nötigung: Ein 43-Jähriger kam vor dem Amtsgericht Cham noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon.

Glück gehabt! Denn mit 19 Vorstrafen auf dem Kerbholz und dem, was ein 43-Jähriger sich im Herbst vergangenen Jahres in einer Further Suchtklinik geleistet hat, kann man schon mal im Gefängnis landen. Weil er aber vor dem Chamer Amtsrichter Dr. Thomas Strauß am Donnerstag reinen Tisch machte und der zumindest die Hoffnung hat, dass der Familienvater sein Leben doch noch in den Griff kriegt, gab es Bewährung.

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