Geldstrafe

Beleidigung am Drive-In-Schalter bringt 52-Jährigen vor Chamer Gericht

Womöglich weil der Mann bei einer Servicekraft in einem Fastfood-Restaurant mit seiner Anmache abgeblitzt ist, setzte er zu üblen Beleidigungen an. Die Amtsrichterin verurteilte ihn dafür zu einer Geldstrafe.


Ein 52-Jähriger musste auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Platz nehmen, weil er in einem Fastfood-Restaurant eine Servicekraft beleidigt haben soll.

Ein 52-Jähriger musste auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Platz nehmen, weil er in einem Fastfood-Restaurant eine Servicekraft beleidigt haben soll.

Es gibt Menschen, die glauben, Servicepersonal wie Dreck behandeln zu können. Dazu scheint offenbar auch ein 52-Jähriger zu gehören, der diese Woche wegen Beleidigung vor der Chamer Amtsrichterin Birgit Fischer auf der Anklagebank saß. Nachdem er mit seiner plumpen Anmache bei einer Bedienung in einem Chamer Fastfood-Restaurant abgeblitzt war, titulierte er die Frau mit Ausdrücken, von denen "Schlampe" noch einer der harmloseren war. Wenn es sich nicht um einen Prozess, sondern um ein Wunschkonzert gehandelt hätte, wäre in diesem Fall durchaus eine höhere Geldstrafe als die verhängten 1.050 Euro angebracht gewesen.

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