Vor dem Amtsgericht
Ausrede zieht nicht
8. Mai 2020, 15:54 Uhr aktualisiert am 8. Mai 2020, 17:55 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Ausreden heißen im Justizjargon Schutzbehauptungen. Allerdings schützen die, wie es vielleicht der Name vermuten ließe, in der Regel Angeklagte nicht vor Strafe. Das musste am Donnerstag ein Dieb aus dem östlichen Landkreis leidvoll erfahren.
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