Tipp von Chamer Verbraucherschützerin

An der Ladentür gibt's ein Widerrufsrecht


Eine Verkäuferin übergibt im Eingang einem Kunden die bestellte Ware. Dabei gibt es einiges zu beachten.

Eine Verkäuferin übergibt im Eingang einem Kunden die bestellte Ware. Dabei gibt es einiges zu beachten.

Von Redaktion Cham

Seit Montag, 11. Januar, dürfen Einzelhändler nach der Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung den Service "Click & Collect" anbieten. Dadurch haben Verbraucher die Möglichkeit, online vorbestellte Waren bei den Ladengeschäften oder an Abholstationen abzuholen. Wie sieht es mit dem Widerrufsrecht aus, wenn Online-Handel und Offline-Verkauf aufeinandertreffen?

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