Amtsgericht Cham

18-Jähriger tritt Wohnungstür ein


Weil ein 18-Jähriger im Suff eine Wohnungstür eingetreten haben soll, musste er sich vor Gericht verantworten.

Weil ein 18-Jähriger im Suff eine Wohnungstür eingetreten haben soll, musste er sich vor Gericht verantworten.

Selbst der Leidtragende des Ausrasters hat Verständnis gezeigt. "Eigentlich bist du ja ein guter Kerl. Deswegen habe ich auch keinen Strafantrag gestellt", sagte der 54-Jährige zum gut 30 Jahre jüngeren Angeklagten, der ihm in jener Julinacht 2021 die Tür eingetreten hatte. Weil die Staatsanwaltschaft jedoch das öffentliche Interesse bejahte, handelte sich der Azubi aus dem nördlichen Landkreis eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ein.

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