Randale in Bad Kötzting

Vandalen zerstören "Sonne" im Kurpark


Erneut wurde die "Sonne" im Kurpark zerstört.

Erneut wurde die "Sonne" im Kurpark zerstört.

Von Redaktion Bad Kötzting

Erneut wurde im Kurpark in Bad Kötzting randaliert: In der Nacht auf Samstag zogen Vandalen durch den Kurpark und zerstörten die "Sonne", den Startpunkt des Planetenwegs. Die Stadt Bad Kötzting hat eine Belohnung für Hinweise auf die Täter ausgesetzt. Die PI Bad Kötzting nimmt die Ermittlungen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung auf.

Samstag, kurz nach Mitternacht, kam es zu Sachbeschädigungen im Kurpark, am Sinocur und in der Bahnhofstraße. Etliche Bewegungsmelder wurden von den Wänden des Außenaufgangs des Sinocur abgeschlagen. Im Kurpark wurde in die "Sonne" eine Eisenstange getrieben. Ein Stahlrohr eines Wegweisers samt Betonfundament wurde aus der Erde gerissen, Wegweiser heruntergerissen. Bei mehreren Papierkörben wurde der Boden herausgetreten. Stühle und Schachfiguren landeten im See. In der Bahnhofstraße wurden Pflastersteine aus dem Gehweg gerissen und teilweise auf die Straße geworfen.

Bild der Verwüstung

Bei der Aufnahme des Sachverhalts bot sich den Polizeibeamten ein Bild der Verwüstung. "Die Beamten ermitteln auf Hochtouren und in jede Richtung", so Polizeihauptkommissar Josef Weindl, stellvertretender Leiter der PI Bad Kötzting. "Auch wenn die Polizei noch keinen konkreten Tatverdacht habe, so gibt es bereits Punkte, wo wir ansetzen können."

Die genaue Schadenshöhe muss noch ermittelt werden, dürfte aber im mittleren dreistelligen Eurobereich liegen.

Wer Hinweise auf die bislang unbekannten Täter geben kann, soll sich bei der PI Bad Kötzting unter Tel. 09941/9431-0 in Verbindung setzen.

Belohnung für Hinweise

Durch die Stadt Bad Kötzting wurde für sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung der Täter führen, eine Belohnung von 250 Euro ausgesetzt. Der Betrag wird nach Ergreifung eines Tatverdächtigen und Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft gezahlt. Die Entscheidung über die Verteilung und Auszahlung der Belohnung obliegt der Stadt Bad Kötzting. Die Auslobung gilt unbefristet bis auf Widerruf. Die Belohnung ist für Privatpersonen und nicht Amtsträger, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.