Flügelmann soll büßen

Spektakulärer Sprung vom Watzmann

Extremsportler muss sich in Ordnungswidrigkeitsverfahren verantworten


In der Schweiz kein Problem, am Watzmann sehr wohl: Sogenannte Base-Jumper dürfen dort nicht springen. Ein Extremsportler, der das trotzdem tat, muss sich jetzt für seinen Sprung verantworten.

In der Schweiz kein Problem, am Watzmann sehr wohl: Sogenannte Base-Jumper dürfen dort nicht springen. Ein Extremsportler, der das trotzdem tat, muss sich jetzt für seinen Sprung verantworten.

Von mit Material der dpa

Nach einem aufsehenerregenden Wingsuit-Sprung vom Watzmann hat sich ein Extremsportler am letzten Tag der Anhörungsfrist beim Landratsamt Berchtesgadener Land gemeldet. In einem Telefongespräch sei ihm noch einmal erläutert worden, warum die Behörde wegen des Sprungs im Nationalpark ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet habe, sagte Landratsamt-Sprecher Andreas Bratzdrum am Donnerstag.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat