Problematisch

Befreiungen sorgen für Diskussionen im Kötztinger Bauausschuss


Am Rande des Neubaugebiets am Schinderbuckel muss als naturschutzrechtlicher Ausgleich zu den versiegelten Flächen ein abgestufter Waldrand gepflanzt werden.

Am Rande des Neubaugebiets am Schinderbuckel muss als naturschutzrechtlicher Ausgleich zu den versiegelten Flächen ein abgestufter Waldrand gepflanzt werden.

Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Neubaugebiet am Schinderbuckel sorgten in der Sitzung des Bad Kötztinger Bauausschusses für viel Diskussionsstoff

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