Kabinettsbeschluss

Bayern reicht Verfassungsklage gegen Erbschaftsteuer ein

Bayerns Finanzminister Albert Füracker hält die aktuelle Erbschaftssteuer für ungerecht.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker hält die aktuelle Erbschaftssteuer für ungerecht.

(Quelle: Sven Hoppe/dpa)

In etwa zwei Wochen wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine weitere Klage des Freistaats Bayern auf den Tisch bekommen. Die Staatsregierung hat am Dienstag in München beschlossen, Normenkontrollklage gegen die Erbschaftsteuer einzulegen. Das Gesetz verstoße wegen zu niedriger Freibeträge gegen den Gleichheitssatz, erläuterte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).



Standort

München, Oberbayern, Bayern, Deutschland