Amtsgericht Landshut

Illegales Pfefferspray - Justiz großzügig


Eine im Ausland erworbene Dose Pfefferspray kann in Deutschland ein Vergehen gegen das Waffengesetz darstellen.

Eine im Ausland erworbene Dose Pfefferspray kann in Deutschland ein Vergehen gegen das Waffengesetz darstellen.

In der Anklageschrift war konsequent von einem Mann die Rede. Sie sei aber eine Frau, beteuerte eine 20-jährige Landshuterin am Montag vor dem Amtsgericht - und war erst beruhigt, als ihr Richter Markus Brümmer versicherte: "Ja ja, das sehe ich". Mit langen blonden Haaren und unwesentlich kürzeren Wimpern saß die junge Frau vor Brümmer auf der Anklagebank. Und auch ihr Motiv, auf dem Chinesenmarkt in Polen ein Pfefferspray zu kaufen, könnte man unter der Kategorie "typisch weiblich" verbuchen: Sie habe es sich zum Schutz zugelegt. "Und ich wollte das haben, weil es rosa war."

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