Amtsgericht Cham

Handydiebstahl kann nicht nachgewiesen werden


Die Staatsanwältin sieht den Vorwurf des Diebstahls als nicht nachgewiesen an.

Die Staatsanwältin sieht den Vorwurf des Diebstahls als nicht nachgewiesen an.

Ob ein Geist im Spiel war oder es sich um einen Fall von Telekinese handelte, ist im Prozess gegen einen arbeitslosen Zahnarzt aus Oberbayern vor dem Chamer Amtsgericht ungeklärt geblieben. Jedenfalls wurde der 55-Jährige vom Vorwurf, einer Taxifahrerin aus deren Wagen das Mobiltelefon gestohlen zu haben, freigesprochen.

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