Versuchter Kopftritt

Über vier Jahre Haft für Landshuter nach Dult-Party


Um einen versuchten Fußtritt gegen den Kopf ging es vor dem Landgericht Landshut.

Um einen versuchten Fußtritt gegen den Kopf ging es vor dem Landgericht Landshut.

Eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, zwei Monaten für einen Fußtritt gegen einen Kopf, der im Versuch stecken geblieben war - das klingt zunächst hart. Doch die erste Strafkammer des Landgerichts hat am Freitag zudem die Unterbringung des 28-jährigen Landshuters, der an einem Dult-Wochenende vergangenen Jahres in der oberen Altstadt in eine folgenreiche Auseinandersetzung geraten war, in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

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