Vogelgrippe bestätigt

Aktueller Fall von Geflügelpest in Moosburg


Aus Angst vor Vogelgrippe-Fällen warnt das Landratsamt Landshut aktuell vor einem Geflügel-Händler aus Nordrhein-Westfalen. In dessen Bestand gab es offenbar bereits einige Vogelgrippe-Fälle in jüngster Vergangenheit. (Symbolbild)

Aus Angst vor Vogelgrippe-Fällen warnt das Landratsamt Landshut aktuell vor einem Geflügel-Händler aus Nordrhein-Westfalen. In dessen Bestand gab es offenbar bereits einige Vogelgrippe-Fälle in jüngster Vergangenheit. (Symbolbild)

Von Redaktion Moosburg

Im Landkreis Freising ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) - auch Vogelgrippe genannt - amtlich bestätigt: Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat bei einem Wanderfalken aus dem Stadtgebiet Moosburg das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel weist das Landratsamt Freising alle Geflügelhalter darauf hin, sich strikt an die bereits am 2. Dezember 2022 für den gesamten Landkreis Freising angeordneten erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen zu halten.

In der entsprechenden Allgemeinverfügung sind unter anderem ein Ausstellungsverbot für Geflügel, ein Fütterungsverbot für bestimmte Wildvögel und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für den gesamten Landkreis Freising festgelegt. Nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaß-nahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, können die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen (unter anderem Tötung des Bestandes, Stallpflicht) verhindert werden. Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.

Auf Aufstallungspflicht vorbereiten

Das Landratsamt Freising bittet vorsorglich alle Geflügelhalter, sich auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihrer Tiere im Rahmen einer Aufstallungspflicht vorzubereiten, da diese bei weiteren Funden HPAI-positiver Vögel zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels unumgänglich ist. In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt Freising darauf hin, dass sich aktuell fünf tot aufgefundene Wildvögel (vier Schwäne und ein Blässhuhn) in Abklärung befinden und weitere positive Befunde somit jederzeit übermittelt werden können.

Eine Broschüre mit Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung kann auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit heruntergeladen werden.

Eine Broschüre mit Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung kann auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit heruntergeladen werden.

Potenziell gefährlich für Menschen

Grundsätzlich gilt H5N1 als potenziell gefährlich für Menschen, jedoch sind Ansteckungen extrem selten. Die Infektion eines Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt geworden. Das Landratsamt Freising bittet alle Bürger, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt Freising, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundortes (idealerweise inklusive Koordinaten) zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

Informationen für Geflügelhalter

Eine Broschüre mit Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung kann auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) abgerufen werden. Diese enthält unter anderem wesentliche veterinärrechtliche Vorgaben für Privathaltungen sowie Informationen zur Hühnerhaltung und zur Früherkennung von Tierseuchen und geht unter anderem auch auf Biosicherheit und Aufstallungspflicht ein. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus der sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des LGL unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.

Auch Kleinstbestände beim Veterinäramt anmelden

Vorsorglich fordert das Veterinäramt nochmals alle Geflügelhalter - auch Kleinstbestände - auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen. Dazu sind unter Telefon 08161/600-123 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-fs.de der Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere anzugeben. Auch Kleinsthaltungen sind unbedingt zu melden.