Haftstrafe für Chamer
23-Jähriger leistet sich zu viele Ausrutscher
8. Februar 2023, 14:51 Uhr aktualisiert am 8. Februar 2023, 14:51 Uhr
An der Schwelle vom Jugendlichen zum Erwachsenen stolpern viele junge Menschen. Tragisch kann das ausgehen, wenn es um strafrechtlich relevante Vorfälle geht. Denn der Unterschied zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht ist himmelhoch. Während bei ersterem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, geht es bei zweiterem unter anderem darum, die Allgemeinheit vor Straftätern zu schützen. Zu eben diesen Menschen zählt nach Ansicht des Chamer Amtsrichters Dr. Thomas Strauß ein 23-jähriger Bürgergeldempfänger. Weil er bei dem Drogenkonsumenten kein Argument für eine weitere Bewährung fand, muss der Mann jetzt wohl für ein knappes Jahr ins Gefängnis.
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