
Eine 34-jährige Frau aus dem Landkreis hatte frühere WhatsApp-Profilbilder anderer Personen benutzt und sie verschickt. Dafür wurde sie zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.
Die Anklage "Verstoß gegen das Kunst-Urhebergesetz" ließ etwas ganz anderes vermuten, als der Fall vor Gericht offenbarte: Eine 34-jährige Frau aus dem Landkreis hatte frühere WhatsApp-Profilbilder anderer Personen benutzt und sie verschickt. Dafür wurde sie zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.