Amtsgericht Cham

Zwei Ladendiebinnen werden rückfällig


Während die eine Ladendiebin ins Gefängnis muss, kam die andere glimpflich davon.

Während die eine Ladendiebin ins Gefängnis muss, kommt die andere glimpflich davon.

Wenn zwei vermeintlich das Gleiche anstellen, muss es doch nicht dasselbe sein. Was dann zu einer anderen Ahndung führen kann. Das hat in zwei Fällen, die am Dienstag vor dem Chamer Amtsgericht verhandelt wurden, den Unterschied zwischen Gefängnis und einer allerletzten Chance ausgemacht. Im Mittelpunkt standen zwei Frauen, die während einer laufenden Bewährungszeit beim Ladendiebstahl erwischt worden waren.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat