Landgericht Regensburg

Opa muss wegen Missbrauchs der Enkelin in Haft


Das Urteil nahm der 66-Jährige regungslos zur Kenntnis. Seine Enkelin wird er wohl auch nach der Haftstrafe nicht mehr sehen. Sie will keinen Kontakt mehr zu ihrem Opa.

Das Urteil nahm der 66-Jährige regungslos zur Kenntnis. Seine Enkelin wird er wohl auch nach der Haftstrafe nicht mehr sehen. Sie will keinen Kontakt mehr zu ihrem Opa.

Elf Jahre nachdem er sich mehrfach sexuell an seiner sechsjährigen Enkelin vergangen haben soll, muss ein 66-Jähriger nun in Haft. Das Landgericht Regensburg verhängte am Montag eine Strafe von drei Jahren und acht Monaten.

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