Beschluss im Bausenat

Ochsenau Landshut: Naturschutz-Prüfung wird vorgezogen


Das geplante Baugebiet mit seinen 13,5 Hektar grenzt an das Naturschutzgebiet und an ein FFH-Gebiet.

Das geplante Baugebiet mit seinen 13,5 Hektar grenzt an das Naturschutzgebiet und an ein FFH-Gebiet.

Ist der Eingriff durch die Bebauung der Ochsenau mit dem angrenzenden FFH-Gebiet verträglich? Können die nötigen Ausgleichsflächen im Naturschutzgebiet geschaffen werden? Und: Sind Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz und vom besonderen Artenschutz möglich? Diesen naturschutzrechtlichen Fragen soll sich ein Sachverständigen-Gutachten zum östlichen Teil der Ochsenau annehmen - und zwar, bevor ins eigentliche Bebauungsplanverfahren eingestiegen wird. Das hat der Bausenat am Mittwoch einstimmig beschlossen.

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