Amtsgericht Landshut

Keine versuchte Abzocke: Freispruch für Anwältin


Die 67-jährige Anwältin aus Landshut wurde freigesprochen. Das Gericht sieht keine versuchte Abzocke.

Die 67-jährige Anwältin aus Landshut wurde freigesprochen. Das Gericht sieht keine versuchte Abzocke.

Von Redaktion Landshut Stadt

Lügen mag sie einfach nicht. Sie habe ein Problem damit, wenn jemand die Unwahrheit sage, so eine Landshuter Rechtsanwältin am Mittwoch vor dem Amtsgericht in ihrem letzten Wort. Ausführlich nahm die 67-Jährige die Gelegenheit wahr, sich noch einmal sowohl zum Anklagevorwurf der versuchten Gebührenüberhebung als auch zu den Ungerechtigkeiten zu äußern, die ihr in ihrem Leben widerfahren sind. Seit 21 Jahren werde sie von Teilen der Staatsanwaltschaft verfolgt, der es missfalle, dass sie Missstände anprangere. Schützenhilfe bei der Diffamierung ihrer Person leiste nun, so die Anwältin weiter, auch die örtliche Presse.

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