
Die frühere Kanzlerin Angela Merkel erhält eine Rüge des Bundesverfassungsgerichts.
Es ist bedauerlich, dass das höchste Gericht überhaupt einen Verfassungsbruch durch die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel feststellen musste. Sie war wirklich lange genug im politischen Geschäft, als sie vom fernen Südafrika aus verlangte, die Wahl des FDP-Mannes Thomas Kemmerich mit den Stimmen der AfD müsse rückgängig gemacht werden.
Karlsruher Rüge
Merkel ist nach Wahl in Thüringen zu weit gegangen