Meinung

Sterbehilfe

Man muss in Würde sterben dürfen


Sterbehilfe: Es ist eines der sensibelsten Themen überhaupt, über das der Bundestag am Mittwoch debattiert hat.

Sterbehilfe: Es ist eines der sensibelsten Themen überhaupt, über das der Bundestag am Mittwoch debattiert hat.

Es ist eines der sensibelsten Themen überhaupt, über das der Bundestag am Mittwoch debattiert hat. Das Bundesverfassungsgericht hat das 2015 in den Strafrechtsparagrafen 217 eingeführte Verbot der "geschäftsmäßigen" Sterbehilfe vor zwei Jahren verworfen. Es sollte per Strafandrohung verhindern, dass mit dem Leid von Menschen Reibach gemacht wird. Doch hat das Gesetz Ärzte, die sterbende Menschen begleiten, stark verunsichert. Das Gericht hat nicht nur den Paragrafen gekippt, sondern auch darauf hingewiesen, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben einschließt. Und zwar in "jeder Phase des Lebens".

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