Sport unter 2G-plus-Bestimmungen
Stadt Landshut weitet Testkapazitäten deutlich aus
2. Dezember 2021, 18:10 Uhr aktualisiert am 2. Dezember 2021, 18:10 Uhr
Von
Uli Karg und Franziska Hofmann
Wer Sport machen will, muss geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet sein. So schreibt es die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die Ende November in Kraft getreten ist, vor.
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