Sport unter 2G-plus-Bestimmungen

Stadt Landshut weitet Testkapazitäten deutlich aus


Der Sportbetrieb bei Vereinen und in Fitnessstudios ist seit Ende November nur noch unter 2G-plus-Bestimmungen zugelassen. Schüler, die bereits in der Schule engmaschig getestet werden, sind von dieser Regel ausgenommen.

Der Sportbetrieb bei Vereinen und in Fitnessstudios ist seit Ende November nur noch unter 2G-plus-Bestimmungen zugelassen. Schüler, die bereits in der Schule engmaschig getestet werden, sind von dieser Regel ausgenommen.

Wer Sport machen will, muss geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet sein. So schreibt es die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die Ende November in Kraft getreten ist, vor.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat