Klinikum St. Elisabeth

Welche Regeln aktuell für Patienten gelten


Das Klinikum St. Elisabeth: für Besucher geschlossen, für Patienten gelten bestimmte Regeln.

Das Klinikum St. Elisabeth: für Besucher geschlossen, für Patienten gelten bestimmte Regeln.

3G, 2Gplus - für viele Bereiche des öffentlichen Lebens gibt es jetzt Zugangsbeschränkungen. Doch wie ist es im Straubinger Klinikum St. Elisabeth?

Ein Patient des Klinikums St. Elisabeth wundert sich. Er sei dort vergangene Woche zu einer Routinekontrolle gewesen und habe zumindest mit einer Kontrolle des Impfstatus gerechnet, schreibt er an die Redaktion. Er habe aber lediglich einen Laufzettel ausfüllen müssen mit Angaben zum Gesundheitsstatus. Auch das sei nicht überprüft worden. "Wie kann das sein?", schreibt der Betroffene, "ohne Kontrolle in einen Ort, wo kranke und schwerstkranke Menschen liegen." Wir haben nachgefragt.

Besuchsverbot seit 24. November

Seit 24. November gilt im Klinikum ein Besuchsverbot. Ausnahmen gibt es lediglich bei Geburten, für die Intensiv- und Palliativstation sowie die Sterbebegleitung. Hier ist jeweils ein aktueller negativer Test notwendig.

Was aber ist mit Patienten? Hier gibt es laut Klinikum drei unterschiedliche Regeln. Patienten, die stationär aufgenommen werden, brauchen vorher einen bescheinigten aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test - dabei spielt es keine Rolle, ob sie geimpft oder genesen sind. Bei der Aufnahme erhalten sie zusätzlich einen PCR-Test. Auch bei ambulanten Patienten mit Operationen oder Interventionen ist stets ein vorheriger Antigen- oder PCR-Test vorgeschrieben - auch hier unabhängig vom Impfstatus. Anders allerdings ist die Lage bei ambulanten Patienten des Klinikums und des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). Ihnen wird ein vorheriger negativer Testnachweis lediglich empfohlen, Pflicht ist er aber nicht.

Neben der FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Patienten ein "Screening auf Symptome". Dabei muss man einen mehrseitigen Fragebogen ausfüllen, in dem unter anderem auch nach Erkältungssymptomen gefragt wird. Wer solche Symptome hat, lässt sich leicht erkennen und wird dann auch nicht eingelassen.

Regeln wie in der Gastronomie können allerdings für ein Krankenhaus nicht gelten, denn hier müssen unabhängig vom Impfstatus und der Art der Erkrankung alle behandelt werden, die eine Behandlung brauchen. Deshalb wird beispielsweise auch in der Notaufnahme - ähnlich wie in den Praxen niedergelassener Ärzte - lediglich ein Screening gemacht, aber kein Test verlangt.

"Weder sinnvoll noch zumutbar"

"Wollen wir wirklich, dass jemand, der krank ist und akut in die Sprechstunde muss, zuerst in ein Testzentrum geht, dort gegebenenfalls Stunden wartet, um dann zur Sprechstunde zu kommen?", heißt es vonseiten des Klinikums, das diese rhetorisch gemeinte Frage gleich selbst beantwortet: "Nein, dies ist weder sinnvoll noch zumutbar, insbesondere für die große Mehrheit unserer älteren Patienten."

Info

Die jeweils aktuell geltenden Regeln werden auf der Webseite des Klinikums (www.klinikum-straubing.de) veröffentlicht.