Ein Appell an die Vernunft
Diese Regeln gelten im Raum Landau für kommunale Sitzungen
22. Oktober 2021, 18:10 Uhr aktualisiert am 22. Oktober 2021, 18:10 Uhr
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie muss die Handlungsfähigkeit von Gremien auf kommunaler Ebene gewahrt bleiben - dies stellen etwa die Bayerische Gemeindeordnung oder Rundschreiben des Bayerischen Innenministeriums klar. Wie die Regeln zum Infektionsschutz jedoch im Einzelfall gestaltet werden, ist nicht in Stein gemeißelt. Die Folge: Je nach Örtlichkeit können unterschiedliche Regeln gelten - für Besucher der Sitzungen können darüber hinaus nochmals gesonderte Vorgaben zum Tragen kommen. Unsere Redaktion hat sich umgehört, wie mit dieser Materie auf Kreisebene und im Bereich der Gemeinden verfahren wird.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat