Verwaltungssenat Landshut

"Kalte Vorlage" mit positivem Ausgang


Die Fahrt zum Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) und wieder nach Hause fällt für die Schüler bis zur dritten Klasse unter die notwendige Schülerbeförderung, die vom Freistaat bezuschusst wird. Soll aber die Fahrt vom SFZ statt nach Hause zu einem Hort oder einer Tagesstätte führen, trifft das nicht mehr zu.

Die Fahrt zum Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) und wieder nach Hause fällt für die Schüler bis zur dritten Klasse unter die notwendige Schülerbeförderung, die vom Freistaat bezuschusst wird. Soll aber die Fahrt vom SFZ statt nach Hause zu einem Hort oder einer Tagesstätte führen, trifft das nicht mehr zu.

Kinder, die an anderen Schulen nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können, werden in der Stadt Landshut in den Diagnose- und Förderklassen des Sonderpädagogischen Förderzentrums (SFZ) unterrichtet und betreut. Wegen des besonderen Förderbedarfs werden diese Kinder während der ersten drei Schuljahre auch zur Schule und wieder nach Hause gefahren. Diese "notwendige Schülerbeförderung" wird vom Freistaat zu 60 Prozent bezuschusst.

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