Meinung

Fall Walter Lübcke

Urteil hinterlässt bitteren Nachgeschmack


Die Erwartungen, mit denen der Bundesgerichtshof konfrontiert war, konnte er kaum erfüllen. So hat er nicht die Frage nach dem Versagen des Staates beantwortet.

Die Erwartungen, mit denen der Bundesgerichtshof konfrontiert war, konnte er kaum erfüllen. So hat er nicht die Frage nach dem Versagen des Staates beantwortet.

Juristisch ist der Fall Walter Lübcke abgeschlossen, der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Oberlandesgericht Frankfurt eine fehlerfreie Beweisführung bescheinigt. Damit ist das Urteil ebenso rechtskräftig wie der Freispruch seines Gesinnungsgenossen Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe. Dass er mit einer Bewährungsstrafe wegen eines Waffendelikts davonkommt, mag für die Familie Lübcke schwer erträglich und für viele Bürger unverständlich sein. Doch das Gericht war nicht von seiner Tatbeteiligung überzeugt. Es gilt also das rechtsstaatliche Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten".

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