Reisewarnung verlängert

Urlaub storniert: Wie bekomme ich mein Geld zurück?


So schön hätte der Urlaub werden können. Viele Menschen haben jetzt Angst, dass sie auf den Kosten für die geplante Reise sitzen bleiben.

So schön hätte der Urlaub werden können. Viele Menschen haben jetzt Angst, dass sie auf den Kosten für die geplante Reise sitzen bleiben.

Von Agnes Kohtz

Wer seine Reise storniert, bekommt die Kosten nicht immer zurück. AZ erklärt die Rechtslage.

Pauschalreisen können nun bis Mitte Juni nicht mehr stattfinden. Eine Reisewarnung gilt als ein starkes Indiz für ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis - und dieses berechtigt zum Rücktritt vom Reisevertrag ohne Stornokosten, ordnet Reiserechtler Paul Degott aus Hannover die Rechtslage ein. Angezahltes Geld muss der Veranstalter bis spätestens 14 Tage nach Absage der Reise zurückzahlen.

"Die meisten Veranstalter werden jetzt alle Reisen bis Mitte Juni absagen", erwartet der Jurist. Es gebe allerdings auch immer Veranstalter, die Urlauber hinhielten. Mit der Reisewarnung als Argument könnten Gäste jetzt darauf bestehen, sofort kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Gutscheine statt stornieren

Sollte ein Reiseveranstalter für einen Urlaub in den kommenden sechs Wochen eine ausstehende Restzahlung verlangen, können Kunden diese nun verweigern. Die Reisewarnung gibt Sicherheit: Zahlungen für Urlaube mit Beginn bis 14. Juni müssen nicht mehr geleistet werden.

Viele Veranstalter bemühen sich derzeit mit Rabatten darum, Kunden zum Umbuchen anstelle von Stornos zu bewegen, damit das angezahlte Geld im Unternehmen bleibt. Verbraucher müssen Gutscheine aber nicht akzeptieren - zumindest, solange dies im Fall von Corona nicht gesetzlich festgeschrieben ist. Die EU-Kommission hat hierzu noch keine Entscheidung gefällt.

Für Urlauber, die kein Reisepaket, sondern lediglich zum Beispiel ein Flugticket gebucht haben, gilt das Pauschalreiserecht nicht. Die Reisewarnung ist allerdings wiederum ein starkes Indiz dafür, dass ein Flug gar nicht stattfinden kann. "Es gibt das Recht zur fristlosen Kündigung des Beförderungsvertrags, wenn dieser nicht erfüllt werden kann", so Degott.

Oft können Verbraucher das Geld zurückholen

Wer Anfang Juni fliegen wollte, sollte jetzt abwarten, bis die Airline den Flug von sich aus storniert, rät er. Dann muss die Fluggesellschaft das Geld zurückzahlen, wobei viele Airlines derzeit Rückzahlungen verzögerten.

Wer ein Hotel im Ausland gebucht hat, sollte zunächst prüfen, ob er die Unterkunft noch kostenlos stornieren kann. Falls das nicht geht, gilt zunächst: am besten den Anbieter oder Hotelier kontaktieren und um kostenlose Stornierung bitten.

Übrigens: Bei einem abgesagten Urlaub wird auch eine dazu gehörende Reiseversicherung sinnlos. Bei vielen Anbietern können Verbraucher sich das Geld zurückholen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Dies betreffe Reisekranken- und Reisegepäckversicherungen, sofern der Versicherungsschutz nur für die stornierte Reise gelten sollte. Auch bei Reiseabbruchversicherungen gebe es die Prämie zurück.

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