Bundestag

Unionsfraktion: Signal für Klage gegen Wahlrechtsreform

CDU/CSU halten an ihrer Klage in Karlsruhe gegen die Wahlrechtsreform der Ampel fest. Die Nichtzuteilung von Mandaten und der Wegfall der Grundmandatsklausel seien verfassungswidrig.


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Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Thorsten Frei.

Die Unionsfraktion im Bundestag hat sich einstimmig hinter eine Verfassungsklage gegen die von der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrechtsreform gestellt.

Die Abgeordneten würden eine abstrakte Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen, um überprüfen zu lassen, ob das von der Regierungskoalition beschlossene neue Wahlrecht mit der Verfassung übereinstimmt, hieß es von Teilnehmern der Fraktionssitzung in Berlin. Die Fraktion werde auch einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen.

Wenn das von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP in der vergangenen Sitzungswoche beschlossene Gesetz in Kraft trete, würden die Prozessbevollmächtigten der Fraktion für die Abgeordneten die Klage einreichen, hieß es weiter. Dafür seien 184 Unterschriften notwendig - ein Viertel der Abgeordneten. In der Unionsfraktion sitzen 197 Parlamentarier.

Eine Hauptstoßrichtung bei einer solchen Kontrollklage werde die vorgesehene Nichtzuteilung von gewonnenen Mandaten sein, hatte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten, Thorsten Frei (CDU), zuvor gesagt. Dies sei ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip, die Bürger würden zu einer Scheinwahl aufgerufen, so Frei. Rechtlich hochproblematisch sei zudem der Wegfall der Grundmandatsklausel.