Bayernkoalition einig

Plattling bekommt das niederbayerische Verwaltungsgericht

Nach langem Hin und Her einigten sich die Fraktionen von CSU und Freien Wählern auf den Standort im Landkreis Deggendorf. Entscheidend dafür war auch seine Verkehrsanbindung.


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Noch ist das Verwaltungsgericht in Regensburg auch für Niederbayern zuständig. Das soll sich nun mit dem dafür gefunden Standort Plattling (Landkreis Deggendorf) ändern.

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern im Bayerischen Landtag haben sich auf Plattling (Landkreis Deggendorf) als Standort für ein Verwaltungsgericht in Niederbayern geeinigt. Die Entscheidung sei einvernehmlich gefallen, wie Florian Streibl, Vorsitzender der Freien Wählern Landtagsfraktion, in einer Pressemitteilung am Mittwoch bekannt gab.

In einer Fraktionssitzung hätte sich eine große Mehrheit für Plattling als Verwaltungsgerichtsstandort ausgesprochen. Streibl betonte, dass die zentrale Lage in Niederbayern und die gute Erreichbarkeit durch zwei Autobahnen und ICE-Trassen Plattling als idealen Standort auszeichne. Die Entscheidung solle sowohl den Individual- als auch den öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigen.

Auch der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek äußerte sich gegenüber unserer Mediengruppe zur Standorteinigung der Fraktionen auf Plattling: „Wir begrüßen den Kompromiss, der auf Vorschlag von Christian Bernreiter gefunden wurde. Mit Plattling als Standort ist die Hängepartie endlich beendet und Niederbayern bekommt als letzter Bezirk ein eigenes Verwaltungsgericht", so Holetschek. Auch wenn ein anderer Standort möglich gewesen wäre, hätte Plattling durch seine gute Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung auf Straße und Schiene "beste Voraussetzungen".

"Ich bin sehr froh, dass wir uns als Bayern-Koalition jetzt auf einen Vorschlag einigen konnten und damit ein Verwaltungsgericht für Niederbayern realisieren können", sagt Minister Bernreiter selbst. Plattling liege auch in unmittelbarer Nähe des Ankerzentrums in Deggendorf und der Dependancen. Deswegen habe er als Staatsminister auch den Vorschlag eingebracht.

Beschließen muss den Standort das Kabinett - nach der Einigung auf Fraktionsebene ist dies aber nur eine Formalität. Dann müsse das bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz geändert und der Gerichtsstandort aufgenommen werden. Ein Zeitplan hierfür ist aber zunächst nicht absehbar.

Einigung nach langem Ringen

Die Einigung auf Plattling als Verwaltungsgerichtsstandort gingen lange Verhandlungen voraus. Der ursprünglich vorgesehene Standort in Freyung scheiterte an der Uneinigkeit der Koalitionäre. Vor wenigen Wochen hatte dann Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) Plattling als möglichen Standort ins Spiel gebracht. Bislang war das Verwaltungsgericht in Regensburg auch für Niederbayern zuständig.

Verwaltungsgerichte in Bayern sind zuständig für die rechtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen, die von Behörden in Bayern getroffen wurden. Dazu gehören beispielsweise Entscheidungen in den Bereichen des öffentlichen Dienstes, des Baurechts, des Sozialrechts, des Umweltrechts und vieler anderer Bereiche. Das Verwaltungsgericht prüft, ob die Verwaltungsentscheidungen rechtmäßig sind und ob sie den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Falls ein Bürger oder eine Organisation mit einer Verwaltungsentscheidung nicht einverstanden ist, kann er oder sie vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen, um die Rechtmäßigkeit der Entscheidung überprüfen zu lassen.