Meinung

Reform

Kinderpornografie-Gesetz ist kein Täterschutz


Die Strafen für Besitz und Weiterverbreitung von Kinderpornografie sollen teils abgeschwächt werden. Ein Grund: Bislang mussten etwa auch Eltern bestraft werden, die Bilder weitergeleitet hatten, um Missstände aufzuzeigen.

Die Strafen für Besitz und Weiterverbreitung von Kinderpornografie sollen teils abgeschwächt werden. Ein Grund: Bislang mussten etwa auch Eltern bestraft werden, die Bilder weitergeleitet hatten, um Missstände aufzuzeigen.

Das klingt befremdlich: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann abgenickt, die Mindeststrafen für den Besitz, den Erwerb und die Verbreitung kinderpornografischen Materials abzusenken. Ja, richtig gelesen: Künftig sollen statt eines Jahres Haft nur noch sechs Monate für die Verbreitung und drei Monate für das Abrufen, den Besitz und die Beschaffung gelten. Werden damit nicht die Täter zulasten der Opfer geschützt, wie Kritiker beklagen? Keineswegs. Vielmehr haben sich die alten Regeln, 2021 von der Groko ersonnen, als Hemmschuh für einen effizienten Kampf gegen Kinderpornografie erwiesen.

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