Meinung

Kommentar: Chemnitz

Im Zweifel für den Angeklagten


Der Angeklagte Alaa S. (r.), der im Verdacht steht, an der tödlichen Messerattacke gegen Daniel H. in Chemnitz beteiligt gewesen zu sein, kommt zum Prozess des Landgerichtes Chemnitz in ein Gebäude vom Oberlandesgericht Dresden.

Der Angeklagte Alaa S. (r.), der im Verdacht steht, an der tödlichen Messerattacke gegen Daniel H. in Chemnitz beteiligt gewesen zu sein, kommt zum Prozess des Landgerichtes Chemnitz in ein Gebäude vom Oberlandesgericht Dresden.

In dubio pro reo. Im Zweifel für den Angeklagten. Das ist ein zentrales Prinzip unseres Rechtsstaats. Wenn das Gericht nur die leisesten Zweifel hat, dass ein Verdächtiger eine Tat wirklich begangen hat, kann es nur ein Urteil geben: Freispruch. Selbst dann, wenn für die Öffentlichkeit die Sache längst klar ist und sie eine harte Strafe fordert. Richter und Schöffen dürfen sich davon nicht beeinflussen lassen.

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