Corona-Pandemie

Gericht weist erneut AfD-Antrag gegen Maskenpflicht im Landtag ab


Die Maskenpflicht für Abgeordnete auch an ihren Sitzplätzen im Plenarsaal und die Testanordnung für von der Pflicht befreite Parlamentarier bleiben in Kraft.

Die Maskenpflicht für Abgeordnete auch an ihren Sitzplätzen im Plenarsaal und die Testanordnung für von der Pflicht befreite Parlamentarier bleiben in Kraft.

Die AfD-Fraktion im bayerischen Landtag ist erneut mit einem juristischen Vorstoß gegen die von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) angeordnete Maskenpflicht im Parlament gescheitert. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) wies einen Eilantrag ab, erweiterte Anordnungen der Landtagspräsidentin zur Pandemiebewältigung vom 14. April außer Vollzug zu setzen. Mit der Anordnung wurden die Abgeordneten verpflichtet, bei parlamentarischen Sitzungen, also auch im Plenum und in den Ausschüssen, am Platz eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

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