
Arbeitssuchende sollen voraussichtlich bis Mitte 2023 keine Kürzung ihrer Hartz-IV-Leistungen fürchten müssen, wenn sie etwa eine zumutbare Arbeit nicht annehmen.
Wer Arbeitslosengeld II bezieht, aber etwa seine Termine beim Jobcenter unentschuldigt versäumt, muss künftig kaum noch mit empfindlichen Strafen rechnen. Denn die Bundesregierung plant, die Sanktionen bei Verstößen gegen die sogenannten Mitwirkungspflichten weitgehend auszusetzen - und zwar deutlich länger, als bisher geplant.