Fragen und Antworten zur Corona-Notbremse

Was kann der Bund bestimmen ?


Wo die Notbremse in Kraft tritt, gelten automatisch nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis 5 Uhr.

Wo die Notbremse in Kraft tritt, gelten automatisch nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis 5 Uhr.

Lange haben sich Bund und Länder zusammengerauft im Kampf gegen das Coronavirus. Doch zuletzt klappte es nicht mehr mit der gemeinsamen Linie. Das Kabinett hat deshalb am Dienstag Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die der Bundesregierung vorübergehend mehr Durchgriffsrechte verschaffen. Der Bundestag muss zustimmen, auch der Bundesrat kommt noch zum Zug. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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