Stundungen während Krise

Sozialbeiträge können später gezahlt werden


Unternehmen müssen zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Unternehmen müssen zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Von mit Material der dpa

Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden, erfuhr die dpa am Dienstag in Berlin aus Kreisen der Sozialversicherungsträger.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat