Bayern

Amnestie: Rund 3.500 Waffen abgegeben


Noch bis zum 1. Juli gilt die Amnestieregelung in Bezug auf Waffenbesitz.

Noch bis zum 1. Juli gilt die Amnestieregelung in Bezug auf Waffenbesitz.

Von Redaktion idowa

Die Amnestieregelung zur Abgabe von Waffen und Munition zeigt Wirkung: die Behörden konnten sowohl legale, als auch illegale Waffen einziehen.

Mit der Änderung des Waffenrechts im Juli 2017 trat erneut eine einjährige Amnestieregelung in Kraft. Laut Pressemitteilung vom Montag wurden bis zum 31.12.2017 bayernweit 1.833 Langwaffen abgegeben, davon waren 454 illegal und 1.379 legal. Unter den 1.658 abgegebenen Kurzwaffen waren 453 illegal und 1.205 legal.

Drei Mal konnten die Waffenbehörden sogar eine Kriegswaffe, die grundsätzlich illegal ist, in Empfang nehmen. Sonstige Waffen, worunter zum Beispiel Hieb- und Stichwaffen zu verstehen sind, wurden 160, davon 40 illegale und 120 legale abgegeben. Darüber hinaus nahmen die Waffenbehörden 52.668 Stück Munition in Empfang.

Noch bis zum 1. Juli 2018 kann von der Amnestieregelung Gebrauch gemacht werden. Wer seine Waffe rechtzeitig bei der Waffenbehörde oder bei der Polizei abgibt, braucht keine Strafe wegen Verstößen gegen das Waffenrecht zu fürchten.