Wenn die Ehe zerbricht

Scheidung? Checkliste fürs Trennungsjahr


Wenn das Band der Ehe unwiederbringlich zerrissen ist, heißt es erst einmal: Finanzen ordnen.

Wenn das Band der Ehe unwiederbringlich zerrissen ist, heißt es erst einmal: Finanzen ordnen.

Von Agnes Kohtz

Wenn Ehen zerbrechen, löst dies eine Vielzahl rechtlicher Folgen und Pflichten aus. Was vor einer Scheidung alles geregelt werden sollte.

München - Kontaktsperre, zu Hause bleiben, mehr Zeit mit dem Partner - nicht allen Paarbeziehungen haben die Maßnahmen während der Corona-Pandemie gutgetan.

Nicht nur Umfragen prognostizieren eine höhere Zahl an Scheidungswilligen - auch der Münchner Scheidungsanwalt Bernd Häcker stellt fest: "Seit etwa vier, fünf Wochen haben wir sehr viel mehr Anfragen als sonst." Doch bis zum Gang vor das Familiengericht gibt es so einiges zu regeln - sonst wird's richtig teuer. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Klare Regeln für die Scheidung

Wenn Ehepaare sich trennen, gibt der Gesetzgeber klare Regeln vor. Welche? Bevor die Scheidung eingereicht werden kann, müssen Paare mindestens ein Jahr lang getrennt sein. "In dieser Zeit sollte man sämtliche Folgen der Trennung, insbesondere die wirtschaftlichen, klären oder zumindest damit beginnen", sagt Rechtsanwalt Bernd Häcker. Sollte es beim Trennungszeitpunkt später Unstimmigkeiten geben, muss der Termin nachgewiesen werden. Eine schriftliche Bestätigung macht daher Sinn - vor allem, wenn man noch zusammen wohnt. "Entscheidend für den Beginn des Trennungsjahrs ist die klare Trennung von Tisch und Bett."

Bernd Häcker

Bernd Häcker

Dieser kann dann auch Auswirkungen auf die Höhe finanzieller Ansprüche haben, etwa, ob man sich mietfreies Wohnen anrechnen lassen muss - oder aber, ob man seine bisherige Erwerbstätigkeit zeitlich ausdehnen muss.

Mieten und Wohnen

Thema Wohnen: Viele Paare leben in Mietwohnungen. Wer zieht aus, wer bleibt? Wer nicht als Mieter im Mietvertrag steht, muss ausziehen. Sind beide Ehepartner Hauptmieter und einer zieht aus, haften trotzdem beide als sogenannte Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter. "Das bedeutet, der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er die Miete einfordert", sagt Häcker. Den Mietvertrag können auch nur beide gemeinsam kündigen. Eine möglicherweise jetzt zu große Wohnung muss während der Trennungszeit nicht sofort aufgegeben werden. Nach Ablauf des Trennungsjahres ist der Wechsel in eine kleinere Wohnung aber gegebenenfalls zumutbar.

Im teuren München sind die Quadratmeterpreise bei Neuanmietungen meist viel höher als bei alten Mietverträgen. Kann derjenige, der ausgezogen ist, einen finanziellen Ausgleich beim Unterhalt verlangen? "Einen Ausgleich für höhere Wohnkosten gibt es nach einem freiwilligen Auszug nicht", sagt Häcker. "Die Mietkosten spielen grundsätzlich keine Rolle bei der Unterhaltsberechnung. Es handelt sich um allgemeine Lebenshaltungskosten."

Versicherungen, Finanzamt und Trennungsunterhalt

Wann sollten gemeinsame Versicherungen - wie Hausrat-, Haftpflicht- und Krankenversicherung - gekündigt werden? "Ob und welche Versicherungen gekündigt werden, hängt nicht so sehr vom Trennungsjahr ab, sondern ob die Versicherung noch benötigt wird und wer Versicherungsnehmer ist", so Häcker.

Thema Finanzamt: Muss man diesem mitteilen, dass man getrennt lebt? Nicht sofort. Im Steuerrecht kommt es auf das dauernde Getrenntleben der Eheleute in einem Kalenderjahr an. Das bedeutet: Durch die Trennung ändert sich im laufenden Kalenderjahr erst einmal nichts.

Erst mit Beginn des auf die Trennung folgenden Kalenderjahres verändert sich die steuerliche Einordnung. Die Trennung sollte dem Finanzamt daher mitgeteilt werden - andernfalls macht man sich unter Umständen strafbar. "In jedem Fall empfehle ich, rechtzeitig einen Steuerberater zu konsultieren", sagt Häcker.

Thema Trennungsunterhalt: Wie wird er für den schlechter verdienenden Ehegatten berechnet? Beim Trennungsunterhalt gilt grundsätzlich die Halbteilung. Die Höhe des Trennungsunterhalts ergibt sich dann aus dem gemeinsamen bereinigten Nettoeinkommen beider Partner.

Das bereinigte Nettoeinkommen ist die Summe aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen abzüglich zusätzlicher Ausgaben und Verbindlichkeiten - wie Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträge, private Kranken- und Rentenzusatzversicherung, Kindesunterhalt, berufsbedingte Aufwendungen, Darlehensverbindlichkeiten (wie beispielsweise Wohnungskredite) oder etwa ein Mehrbedarf an Geld aufgrund von Krankheit.

Gibt es auch Ausnahmen bei der Berechnung des Trennungsunterhalts? "Bei sehr hohen oder im Einzelfall schwer feststellbaren Einkünften des Unterhaltsverpflichteten besteht auch die Möglichkeit, den Unterhalt allein nach dem sogenannten konkreten Bedarf anhand der benötigen Lebenshaltungskosten zu bemessen", sagt Scheidungsanwalt Häcker.

Unterhalt für Kinder

Wie schaut es beim Unterhalt für minderjährige Kinder aus? "Den Kindesunterhalt zahlt grundsätzlich der nicht betreuende Elternteil. Der Ehepartner, bei dem das Kind lebt, leistet den sogenannten Naturalunterhalt", sagt Häcker. Die Höhe des Unterhalts definiert die Düsseldorfer Tabelle.

Übrigens: Besteht gemeinsames Sorgerecht, bleibt dies auch über die Scheidung hinaus bestehen.

Wer zahlt den Unterhalt für volljährige Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden? Für volljährige Kinder haften grundsätzlich beide Elternteile. Die Höhe des Unterhaltsanspruches richtet sich nach der 4. Altersgruppe der Düsseldorfer Tabelle.

Für den Fall, dass Unterhaltsverpflichtete einen sogenannten Gesamtunterhalt an den Noch-Ehepartner zahlen, empfiehlt Häcker: "Bestimmen Sie die Unterhaltsleistungen genau. Sie können beispielsweise auf der Überweisung vermerken, welche Person welchen Anteil der Gesamtsumme bekommt." Seiner Erfahrung nach kommt es sonst oft zu Streitigkeiten darüber, welche Ansprüche bereits erfüllt sind und welche noch nicht.

Zugewinnausgleich

Thema Zugewinnausgleich: Was bedeutet das genau? Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Dabei besteht kein gemeinschaftliches Vermögen, sondern jeder verwaltet sein eigenes Vermögen selbst. Endet die Ehe, findet ein sogenannter Zugewinnausgleich zwischen den beiden Ehepartnern statt. Dabei wird der Zugewinn geteilt - also der Betrag, um den jeweils die beiden Vermögen zwischen dem Tag der Eheschließung und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrags angewachsen sind.

Beispiel: Der Ehemann hat während der Ehe 50.000 Euro hinzugewonnen. Die Ehefrau hat hingegen nur 10.000 Euro erwirtschaftet. Die Differenz beträgt 40.000 Euro. Davon muss dem anderen die Hälfte überlassen werden - in dem Fall zahlt der Ehemann also 20.000 Euro an seine Frau.

Zählen auch Schenkungen oder Erbschaften zum Zugewinn? "Nein, diese Art des Vermögenszuwachses bleibt unberücksichtigt", so Häcker. Allerdings: Die Wertsteigerung etwa einer Immobilie oder eines Grundstücks während der Ehezeit fällt durchaus in den Zugewinn. "Diese Wertsteigerung ist dann tatsächlich auszugleichen. Und das kann gerade in München und Umgebung zu erheblichen Zugewinnausgleichsansprüchen führen."

Gemeinsames Konto, Vermögen und Rente

Was ist, wenn der Ehepartner nach der Trennung das gemeinsame Konto leerräumt? Nach der Trennung darf maximal über die Hälfte des Kontoguthabens verfügt werden, andernfalls entstehen Ausgleichsansprüche.

Darf man während des Trennungsjahres sein eigenes Vermögen komplett ausgeben? "Grundsätzlich ist auch in der Trennungszeit jeder Ehegatte berechtigt, frei über sein eigenes Vermögen zu verfügen", sagt Häcker. Macht man dies jedoch mit der Absicht, den anderen vermögensrechtlich zu benachteiligen, kann das schwerwiegende Folgen haben.

Thema Rente: Wie läuft das mit dem Versorgungsausgleich? Die in der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte werden jeweils zur Hälfte zwischen den Ehegatten geteilt, darum kümmert sich das Familiengericht. "Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich jedoch nur auf Antrag eines Ehegatten statt", erklärt Häcker.

Auch bei Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen holt das Familiengericht alle nötigen Informationen direkt von den Versorgungsträgern ein - allerdings nur bei inländischen.

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