Nürnberg

13 Jahre und sechs Monate für Oberpfälzer Haschisch-Schmuggler


Symbolbild: Der 57-Jähirge soll über mehrere Jahre insgesamt 790 Kilogramm Haschisch geschmuggelt haben.

Symbolbild: Der 57-Jähirge soll über mehrere Jahre insgesamt 790 Kilogramm Haschisch geschmuggelt haben.

Von Jakob Dreher

Ein Drogenkurier aus Neumarkt muss für viele Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den 57-Jährigen am Dienstag zu 13 Jahren und 6 Monaten Haft.

Der Mann hatte laut Anklage zusammen mit einem Komplizen zwischen 2007 und 2014 insgesamt 740 Kilogramm Haschisch von Spanien über Deutschland nach Wien geschmuggelt. Dafür sollen die Männer fast 1,2 Millionen Euro kassiert haben. Die Drogen waren meist luftdicht in rotem Spezialwachs eingeschlossen, damit Spürhunde sie nicht riechen konnten. Der 57-Jährige hatte im Prozess nur den Schmuggel von 23 Kilogramm Haschisch zugegeben.

Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend den Angaben eines Kronzeugen, einem Drogendealer aus Wien. Dieser habe den 57-Jährigen nicht übermäßig belastet, sondern teilweise sogar entlastet. Seine Aussage sei durch Details bestätigt worden, die erst später ans Licht gekommen waren - etwa den doppelten Boden eines Auto-Anhängers, in dem das Rauschgift geschmuggelt wurde. Für den Transport wurden die Drogen in flüssiges rotes Wachs getaucht und anschließend zwischen dünnen Holzplatten verschraubt. Die beiden Oberpfälzer sollen Mitglieder eines internationalen Drogenrings gewesen sein. Auf die Spur kamen die Ermittler ihnen über einen Komplizen, der 2012 in Spanien festgenommen worden war. In einem Keller in Wien entdeckten die Ermittler später kiloweise Drogen - und an ihnen klebte rotes Wachs. Der Wiener Dealer, bei dem 93 Kilo Marihuana sowie Waffen und Munition im Auto gefunden wurden, bot sich im April 2015 schließlich als Kronzeuge an. Dieser nannte auch die beiden Neumarkter, die als "Transporteure" für ihn gefahren seien. Das Verfahren gegen den Komplizen des 57-Jährigen wurde inzwischen abgetrennt und muss neu aufgerollt werden. Der Anwalt des Mannes hatte zugleich ein in Wien inhaftiertes anderes Mitglied der Drogenbande vertreten. Die Strafprozessordnung verbietet jedoch die gleichzeitige Vertretung von mehreren derselben Tat Beschuldigten.