Amtsgericht Cham

Drei Menschen hätten tot sein können


Weil das Überholmanöver einer 24-jährigen Autofahrerin nicht als grob verkehrswidrig eingestuft wird, kommt sie vor dem Amtsgericht relativ glimpflich davon.

Weil das Überholmanöver einer 24-jährigen Autofahrerin nicht als grob verkehrswidrig eingestuft wird, kommt sie vor dem Amtsgericht relativ glimpflich davon.

Richter Dr. Thomas Strauß hat in seiner Urteilsbegründung kein Blatt vor den Mund genommen. "Sie hätten fast drei Menschen umgebracht", schrieb er der Frau auf der Anklagebank ins Stammbuch. Doch weil der 24-Jährigen zwar ein riskantes, aber kein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Überholmanöver nachzuweisen war, kam sie noch relativ glimpflich davon. Jedenfalls günstiger als im Strafbefehl, gegen den sie Einspruch eingelegt hatte.

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