Marktgemeinde Geisenhausen

Mehrarbeit für die Umsatzsteuer


Sogar die Überlassung der Sporthalle an die beiden Schulen könnte umsatzsteuerpflichtig werden, wenn nicht entsprechende Verträge vorhanden sind.

Sogar die Überlassung der Sporthalle an die beiden Schulen könnte umsatzsteuerpflichtig werden, wenn nicht entsprechende Verträge vorhanden sind.

Die Änderungen im Umsatzsteuergesetz für Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts greifen für den Markt Geisenhausen zum 1. Januar. Die damit verbundenen Probleme und Schwierigkeiten machten die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung sprachlos. Für die Marktgemeinde und ihre Verwaltung bedeutet die Gesetzesänderung eine wesentliche Zunahme in der Bürokratie.

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