Organisationsproblem

Bei Reha in Landshut wird Testpflicht zur Hürde

Corona-Schutzmaßnahmen sorgen bei Patienten für organisatorische Probleme


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Für Pflegeeinrichtungen gilt seit 1. Oktober wieder eine Testpflicht.  

Von Armin Licina

In den letzten Jahren hat der Herbst nicht nur die kalte Jahreszeit eingeläutet, sondern auch die Zeit der verschärften Corona-Verordnungen. So auch in diesem Jahr. Seit dem 1. Oktober gelten wieder neue Corona-Schutzmaßnahmen. Diese beinhalten unter anderem die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, sowie den Nachweis eines amtlichen Schnelltestes. Dass die durch die Regierung beschlossenen Regeln auch das Leben einiger Bürger erschweren können, darauf will Andrea Kern aufmerksam machen.

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