Landgericht Landshut

Gericht reduziert Haftstrafe nach Angriff mit Glasscherbe


Dass er einen abgebrochenen Flaschenhals in der Hand hielt, als er seinen Kontrahenten anging, entging dem Angeklagten wegen seiner erheblichen Alkoholisierung völlig.

Dass er einen abgebrochenen Flaschenhals in der Hand hielt, als er seinen Kontrahenten anging, entging dem Angeklagten wegen seiner erheblichen Alkoholisierung völlig.

Von Redaktion Landshut Stadt

Traue nie dem Google-Übersetzer. Zu diesem Ergebnis ist das Landgericht am Montag im Prozess um eine gewalttätige Auseinandersetzung in einer Arbeiterunterkunft in Altdorf im Juli 2020 gekommen. Bei einer Erstbefragung der ausschließlich rumänisch sprechenden Beteiligten noch vor Ort hatten sich die Ermittler der Hilfe des Online-Dienstes bedient - und schon stand die Version im Raum, ein 52-Jähriger habe mit einer Glasscherbe Stichbewegungen gegen den Hals seines Kontrahenten ausgeführt. Nach einer Anklage wegen versuchten Totschlags und einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung sah die sechste Strafkammer als Zweitgericht nun aber nur mehr eine vorsätzliche Körperverletzung als gegeben an: Der Rumäne, der bis zuletzt beteuert hatte, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er einen Flaschenhals in der Hand gehalten habe, wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

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