Am Platz nun ohne Mundschutz

Ärger um Hygiene-Regeln: Das Corona-Theater


Im Nationaltheater und vor dem Gärtnerplatztheater: Das leere Parkett der Staatsoper bei einem Konzert am Montag und Feiernde vor dem anderen Münchner Musiktheater.

Im Nationaltheater und vor dem Gärtnerplatztheater: Das leere Parkett der Staatsoper bei einem Konzert am Montag und Feiernde vor dem anderen Münchner Musiktheater.

Von Robert Braunmüller / TV/Medien

In Bayern darf bei Kultur-Veranstaltungen nun der Mundschutz abgenommen werden. Das genügt nicht allen.

Zuschauer können Kinofilme, Theater und Konzerte künftig ohne Mundschutz genießen. Im Saal dürfe die Maske auf dem festgelegten Sitzplatz künftig abgenommen werden, sagte Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag nach der Kabinettssitzung in der Staatskanzlei.

Damit stelle man den Kulturbereich den Kirchen gleich und übertrage das in Gottesdiensten geltende Modell. Danach muss jeder seine Maske nur solange tragen, bis er an seinem Platz sitzt. Alle anderen Beschränkungen bleiben in Kraft. Die erwartete Erhöhung von 100 auf 350 Besucher in Theatern und Konzertsälen blieb aus, ebenso eine Regelung für individuelle Lösungen im jeweiligen Einzelfall.

Kultur-Rettungsschirm soll "Strukturen erhalten"

In Hamburg sind ab sofort wieder Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen im Freien mit bis zu 1.000 Teilnehmer und in geschlossenen Räumen mit bis zu 650 Teilnehmern zulässig.

Österreich will ab 1. August Veranstaltungen bis 500 Besuchern erlauben, bei Vorliegen eines speziellen Sicherheitskonzepts ist eine Verdoppelung möglich.

Am Donnerstag will Bernd Sibler noch einmal seinen Kultur-Rettungsschirm erläutern, mit dem "Strukturen erhalten" und "Existenzen gesichert" werden sollen, wie das Kunstministerium mitteilte.

Kritik an bisherigen Maßnahmen

Ein Rettungsschirm von über 200 Millionen Euro und ein Bündel an Maßnahmen sollen helfen. Am Mittwoch (1. Juli) gehen zwei weitere neue Programme an den Start: das Stabilisierungsprogramm für kulturelle Spielstätten sowie das Programm Laienmusik. Mit 30 Millionen Euro will die Bayerische Staatsregierung den Erhalt kleiner und mittlerer Spielstätten ermöglichen, die weder öffentlich getragen noch institutionell gefördert werden. Je nach Zahl der Beschäftigten können pro Spielstätte bis zu 300.000 Euro beantragt werden. Das Programm soll bis zum Ende des Jahres laufen. Unterstützung gibt es außerdem für Vereine der Laienmusik.

Die bisherigen Maßnahmen wurden von den Betroffenen heftig kritisiert, insbesondere die unzureichende Künstlersoforthilfe für Solo-Selbstständige und der wiederholte Verweis auf den erleichterten Bezug der Grundsicherung, die von den Betroffenen als Demütigung verstanden wird.

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